Wer hinter der DFV steht
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG aus Frankfurt am Main ist selbst der Versicherer. Vertrag, Risiko und Schadenregulierung liegen bei einem Unternehmen.
Das ist bei Tierversicherungen keine Selbstverständlichkeit, mehrere der von uns geprüften Anbieter vermitteln nur und lassen einen anderen Versicherer das Risiko tragen. Bei der DFV steht im Kundeninformationsblatt: "Sie schließen den Versicherungsvertrag mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main." Das Kerngeschäft sind Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungen, dazu Schaden- und Unfallversicherungen. Tierversicherungen sind ein Teil dieses Sortiments, kein Spezialgebiet. Die Produktseite wirbt mit einer Auszeichnung der Stiftung Warentest ("Leistungsniveau HOCH"), nennt dazu aber weder Heft noch Jahr noch Tarifvariante. Wir führen diese Angabe deshalb nicht als Testergebnis.
Die Abwicklung läuft komplett digital: Versicherungsschein, Abrechnungen und Mahnungen kommen ausschließlich über das Kundenportal, für Papier kann die DFV Kosten berechnen. Schäden reichst du über Portal oder App ein. Eine Online-Videosprechstunde beim Tierarzt gehört laut Produktseite zu beiden Hundetarifen, die Beratungskosten übernimmt die DFV.
Hund: OP-Tarif oder Vollschutz
Der DFV-TierkrankenSchutz gibt es in zwei Stufen. Der OP-Tarif zahlt Operationen samt Vor- und Nachsorge, der Vollschutz zusätzlich alle Heilbehandlungen und eine Gesundheitspauschale von 100 Euro im Jahr.
| Leistung | OP | Vollschutz |
|---|---|---|
| Operationen, Zahnextraktion, Wurzelbehandlung | ja | ja |
| Voruntersuchungen bis 10 Tage vor der OP | ja | ja |
| Nachsorge, Klinik, Medikamente bis 30 Tage nach der OP | ja | ja |
| Heilbehandlung ohne Operation, Medikamente, Klinik, Telediagnostik | nein | ja |
| Physiotherapie, Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Verhaltenstherapie (durch Tierärzte) | nein | ja |
| Prothesen und Orthesen außerhalb der OP-Nachsorge | nein | ja |
| Gesundheitspauschale für Impfung, Wurmkur, Zahnprophylaxe, Krallen | nein | 100 € im Jahr |
| Selbstbehalt | 10 % | 10 % |
| Jahreslimit | 1.000 / 2.000 / 5.000 € | 1.000 / 2.000 / 5.000 € |
Bemerkenswert am OP-Tarif: Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen definieren die Bedingungen als chirurgischen Eingriff. Damit sind sie schon im reinen OP-Schutz gedeckt. Findet eine geplante Operation nicht statt, ersetzt die DFV die Voruntersuchungen allerdings nicht.
Die Gesundheitspauschale im Vollschutz ist ein Budget von 100 Euro pro Kalenderjahr für Gesundheitscheck, Impfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe, chemische Kastration, Krallenkürzen und Analbeutelentleerung. Sie zählt nicht auf das Jahreslimit, und der Selbstbehalt entfällt hier.
Das Jahreslimit: der Punkt, an dem du rechnen solltest
Beide Tarife sind im ersten Versicherungsjahr auf 1.000 Euro begrenzt, im zweiten auf 2.000 Euro, ab dem dritten auf 5.000 Euro. Für alle Leistungen zusammen, nur die Gesundheitspauschale ist ausgenommen.
Das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite. Der Vollschutz für einen jungen Hund kostet 49,90 Euro im Monat, also 598,80 Euro im ersten Jahr. Dafür erstattet die DFV im selben Jahr höchstens 1.000 Euro. Eine einzige Kreuzband-Operation, die laut DFV-Produktseite durchschnittlich 3.500 Euro kostet, ist das Dreieinhalbfache dieses Limits. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr steht das volle Budget von 5.000 Euro zur Verfügung.
Der OP-Tarif hat dasselbe Limit, kostet mit 14,90 Euro im Monat aber weniger als ein Drittel. Wer bei der DFV vor allem den Operationsfall absichern will, bekommt hier das gleiche Budget zum kleineren Preis. Nicht genutztes Budget lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen.
Wie die Anbieter bei Jahreslimits sonst liegen, zeigt unser Hundekrankenversicherung-Vergleich.
Wartezeit, Selbstbehalt und GOT-Satz
Die Wartezeit beträgt einen Monat und entfällt bei Unfällen. Auf jede Rechnung behält die DFV 10 Prozent ein. Erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ein Monat ist eine kurze Wartezeit. Wichtig ist der Nachsatz in den Bedingungen: Was innerhalb der Wartezeit passiert, bleibt dauerhaft unversichert, einschließlich aller Folgebehandlungen und Folgeoperationen.
Der Selbstbehalt von 10 Prozent gilt in beiden Tarifen und lässt sich nicht abwählen. Die Produktseite formuliert es als "90 Prozent Kostenübernahme". Beim GOT-Satz sagen die Bedingungen "bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte", und zwar auch für Behandlungen im Ausland. Nach der GOT ist der Höchstsatz außerhalb des Notdienstes der 3-fache, im Notdienst der 4-fache Satz. Die Produktseite verkürzt das zu "bis zum vierfachen Satz". Ob die Notdienstgebühr mit erstattet wird, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich.
Im Ausland gilt der Schutz in Europa (EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Israel) für die gesamte Dauer eines vorübergehenden Aufenthalts, außerhalb Europas zwölf Monate. Wer den Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, verliert den Schutz.
Was die DFV nicht zahlt
Hüftdysplasie und Ellbogendysplasie sind namentlich ausgeschlossen, ebenso alle angeborenen, genetischen und entwicklungsbedingten Fehlentwicklungen. Dazu kommen Pflichten, deren Verletzung die Leistung kostet.
Der HD- und ED-Ausschluss ist vor allem für Halter großer Rassen relevant. Nicht gezahlt werden außerdem Behandlungen, die vor Vertragsschluss begonnen, angeraten oder bekannt waren, Operationen zur Herstellung eines Zuchtstandards, Zahnersatz und Zahnimplantate, Wege- und Transportkosten, Diätfutter, Behandlungen durch Nichttierärzte sowie Krankheiten, die durch eine von der StIKo Vet empfohlene Impfung vermeidbar gewesen wären. Auch Epidemien und Pandemien sind ausgeschlossen.
Drei Pflichten solltest du kennen. Erstens musst du auf Verlangen einen EU-Heimtierausweis oder Impfausweis und die Grundimmunisierung nach StIKo Vet nachweisen. Zweitens muss jede Rechnung Diagnose, Rasse, Transponder-Code und die GOT-Kennziffern enthalten, sonst zahlt die DFV nicht. Drittens gilt eine Einreichungsfrist: Rechnungen aus einem Versicherungsjahr müssen spätestens einen Monat nach dessen Ende eingereicht sein. Wer eine Rechnung liegen lässt, verliert den Anspruch.
Beiträge: die komplette Tabelle steht im Anhang
Die DFV veröffentlicht ihre Beiträge vollständig im Anhang zu den Bedingungen, gestaffelt nur nach Alter. Rasse, Größe und Wohnort spielen keine Rolle.
| Alter des Hundes | OP | Vollschutz |
|---|---|---|
| 0 bis 3 Jahre | 14,90 € | 49,90 € |
| 4 bis 6 Jahre | 16,90 € | 59,90 € |
| 7 bis 9 Jahre | 24,90 € | 79,90 € |
| ab 10 Jahren | 29,90 € | 99,90 € |
Monatsbeiträge inklusive Versicherungsteuer, Stand der Bedingungen 01.03.2025. Das ist nicht selbstverständlich: Viele der von uns geprüften Anbieter nennen nur einen Ab-Preis ohne Beispielbedingungen. Bei der DFV weißt du vorab, was ein Dobermann mit acht Jahren kostet, nämlich dasselbe wie ein Dackel mit acht Jahren. Erreicht dein Hund die nächste Altersstufe, gilt ab dem Folgemonat der höhere Beitrag. Zusätzlich behält sich die DFV Beitragsanpassungen vor, dann hast du zwei Monate lang ein Sonderkündigungsrecht.
Aufgenommen werden laut Bedingungen gechippte, gesunde Hunde ab acht Wochen. Ein Höchstalter steht dort nicht. Das FAQ der Produktseite nennt 8 Jahre als Grenze, der Beitragsrechner lässt nur Hunde bis 7 Jahre zu (Stand 16.10.2026). Die Beitragsstufe ab 10 Jahren kann bei dieser Altersgrenze nur Hunde betreffen, die bereits versichert sind.
Katze: vier Tarife, aber kein passendes Bedingungswerk
Für Katzen bewirbt die DFV die Tarife Schutz OP, Schutz 60, Schutz 80 und Schutz 100 ab 19,90 Euro im Monat. Prüfen konnten wir sie nur an der Produktseite, denn ein Bedingungswerk zu diesen Tarifen ist nicht abrufbar.
Die Katzenseite verlinkt unter "Produktunterlagen" vier PDF-Dateien. Bedingungen, Anhang und Produktinformationsblatt sind inhaltsgleich mit denen der Hundeseite, nur unter einem anderen Pfad abgelegt: Versicherungsbedingungen mit dem Titel "Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung", ein Monat Wartezeit, 10 Prozent Selbstbehalt, Jahreslimit 1.000 bis 5.000 Euro. Die Katzenseite selbst verspricht etwas anderes: keine Wartezeit, Erstattungssätze von 60, 80 oder 100 Prozent, ein Jahreslimit nur in den ersten 24 Monaten (3.000 Euro im Schutz OP, 500 bis 900 Euro im ersten und 1.000 bis 1.800 Euro im zweiten Jahr in den Vollschutz-Stufen) und danach unbegrenzte Leistung. Dazu eine Gesundheitspauschale von 60, 80 oder 100 Euro, Zahnbehandlungen nur, wenn sie schmerzstillend sind, und Auslandsschutz außerhalb Europas für höchstens sechs Monate. Aufgenommen werden Katzen jeder Rasse zwischen acht Wochen und sieben Jahren.
Welche dieser Angaben im Vertrag stehen, lässt sich ohne Bedingungswerk nicht sagen. Wer den DFV-Katzentarif in Betracht zieht, sollte sich vor Abschluss die Versicherungsbedingungen für die Katze schicken lassen und die vier Punkte Wartezeit, Erstattungssatz, Jahreslimit und Selbstbehalt darin nachlesen. Geprüfte Katzentarife anderer Anbieter findest du im Katzenkrankenversicherung-Vergleich.
Hundehaftpflicht: 20 Millionen, jede Rasse, täglich kündbar
Der DFV-HundehaftpflichtSchutz kostet 5,90 Euro im Monat mit 300 Euro Selbstbeteiligung oder 8,40 Euro ohne. Die Versicherungssumme beträgt 20 Millionen Euro je Fall, alle Rassen werden zum selben Beitrag versichert.
Der Beitrag hängt laut Anhang nur von zwei Dingen ab: dem gewählten Selbstbehalt und der Zahl der Hunde. Damit gibt es keinen Rassezuschlag, und in beiden Bedingungswerken kommt weder das Wort Listenhund noch Kampfhund vor. Die Produktseite bestätigt es im FAQ: "bei der Hundehaftpflichtversicherung der DFV kann jeder Hund versichert werden." Für Halter eines Listenhundes ist das eine klare Zusage.
Die Deckung ist breit: 20 Millionen Euro je Versicherungsfall, höchstens 40 Millionen im Jahr und 15 Millionen je geschädigter Person. Mitversichert sind Welpen des versicherten Muttertiers bis zum Alter von zwölf Monaten, das Führen ohne Leine und Maulkorb (ausgenommen reine Vermögensschäden bei Verstoß), gewollte und ungewollte Deckakte, Hundeschule, Turniere und Figuranten, tierische Ausscheidungen, Hundeschlitten und Dogcarts sowie nicht gewerbsmäßige Hundesitter. Bei Mietsachschäden ist die Deckung weit gefasst: Neben Räumen, Ferienwohnungen und Balkonen sind auch gemietete oder geliehene bewegliche Sachen und Pkw gedeckt, jeweils bis zur Versicherungssumme, Leasingfahrzeuge ausgenommen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Abnutzung, Schimmel, Elektro- und Gasgeräte sowie einzeln versicherbare Glasschäden.
Der Auslandsschutz gilt in Europa unbegrenzt, außerhalb Europas fünf Jahre. Eine Kaution stellt die DFV in Europa bis eine Million Euro als zinsloses Darlehen. Die Forderungsausfalldeckung ist enger als der Name vermuten lässt: Sie greift nur, wenn dir ein Dritter mit einem Hund einen Schaden zufügt, nur in Europa und nur mit rechtskräftigem Titel und erfolgloser Zwangsvollstreckung. Versichert ist nur die private Hundehaltung; nicht versichert sind Jagdgebrauchshunde mit bestehender Jagdhaftpflicht.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Versicherungsperiode, du kannst täglich ohne Frist kündigen. Die Bedingungen tragen den Stand 01.03.2022 und enthalten eine Garantie, nur zu deinem Vorteil von den GDV-Musterbedingungen vom Mai 2020 abzuweichen. Eine Wartezeit sehen sie nicht vor. Wie die DFV gegen die anderen Anbieter abschneidet, steht im Hundehaftpflicht-Vergleich.
Vertrag und Kündigung
Die Tierkrankenversicherung bindet dich zwei Jahre, die Hundehaftpflicht keinen Tag. Nach einem Versicherungsfall darf in beiden Produkten auch die DFV kündigen.
Beim DFV-TierkrankenSchutz beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Gekündigt wird mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres; dasselbe ordentliche Kündigungsrecht hat nach Ablauf der Mindestlaufzeit auch die DFV. Zusammen mit dem gestaffelten Jahreslimit heißt das: Du zahlst zwei Jahre mit reduziertem Budget, bevor du ohne Verlust wechseln kannst. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Hund stirbt oder verkauft wird.
In der Tierkrankenversicherung steht das Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall beiden Seiten zu, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. In der Hundehaftpflicht hat es die DFV, du brauchst es dort wegen des täglichen Kündigungsrechts nicht. Eine Kündigung durch die DFV wird jeweils einen Monat nach Zugang wirksam. In der Hundehaftpflicht kann die DFV zusätzlich ordentlich mit einem Monat Frist zum Ende der monatlichen Versicherungsperiode kündigen.
Vor einem Wechsel gilt wie immer: Erst den neuen Schutz verbindlich abschließen, dann kündigen, sonst laufen beim neuen Anbieter die Wartezeiten von vorn und die Deckung reißt ab.