GOT: die Gebührenordnung für Tierärzte einfach erklärt

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) bestimmt, was eine Behandlung kosten darf. Sie ist kein Festpreis, sondern ein Rahmen. Hier erfährst du, wie die Sätze funktionieren, was der Notdienst kostet und wie du deine Rechnung prüfst. Stand August 2026.

P Recherche & Redaktion: Patrick Leiß · Stand August 2026 · Methodik

Was die GOT ist und warum es sie gibt

Die GOT ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung. Alle Tierarztpraxen in Deutschland müssen sich an sie halten, auch Praxen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Sie legt für jede tierärztliche Leistung einen Grundbetrag fest und schützt so vor Dumpingpreisen und sichert eine Mindestqualität.

Wichtig: Die GOT ist keine Preisliste mit Festpreisen, sondern ein Gebührenrahmen. Die Praxis rechnet innerhalb dieses Rahmens ab, regulär zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen Satz. Ebenso wichtig: Eine eigene Fassung GOT 2026 gibt es nicht. Es gilt weiterhin die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022, in Kraft seit dem 22. November 2022, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023. Die Jahreszahl auf dieser Seite bezeichnet den Stand der Auswertung, nicht eine neue Verordnung.

Die GOT-Novelle 2022

Am 22. November 2022 trat die reformierte GOT in Kraft, die erste grundlegende Überarbeitung seit 1999. Wie stark die Preise dadurch gestiegen sind, beziffert die Heimtierstudie 2025 von Prof. Renate Ohr für ZZF und IVH: Tierärztliche Dienstleistungen verteuerten sich im Dezember 2022 gegenüber den Vormonaten um rund 27 Prozent. Für die Computertomographie und die Magnetresonanztomographie gibt es seither eigene Gebührenpositionen (CT-Untersuchung eines Körperteils, Nr. 175: 350,00 Euro; MRT, Nr. 177: 700,00 Euro). Deshalb sind Tierarztrechnungen seit Ende 2022 spürbar höher als davor.

1-fach, 2-fach, 3-fach und 4-fach: die Sätze

GOT-Tabelle 2026: wichtige Positionen

Alle Werte sind die Netto-Gebührensätze der GOT (1-fach), zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer. Praxen dürfen im Regelfall bis zum 3-fachen Satz abrechnen, im Notdienst vom 2- bis 4-fachen.

Leistung1-fach2-fach3-fach
Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Nr. 16)23,62 €47,24 €70,86 €
Beratung ohne Untersuchung, auch fernmündlich (Nr. 1)11,26 €22,52 €33,78 €
Injektion subkutan oder intramuskulär (Nr. 221)11,50 €23,00 €34,50 €
Blutprobenentnahme venös, je Tier (Nr. 627)10,26 €20,52 €30,78 €
Großes Blutbild, maschinell (Nr. 618)23,52 €47,04 €70,56 €
Röntgen, erste und zweite Aufnahme, je (Nr. 166)26,53 €53,06 €79,59 €
Röntgen, dritte und jede folgende Aufnahme, je (Nr. 167)18,03 €36,06 €54,09 €
Ultraschalldiagnostik, ohne Trächtigkeitsuntersuchung (Nr. 180)58,92 €117,84 €176,76 €
Implantation eines Transponders (Nr. 238)10,24 €20,48 €30,72 €

Quelle: Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 70). Die laufenden Nummern in Klammern verweisen auf die Positionen der Anlage. Zahnbehandlungen wie Zahnsteinentfernung und Extraktionen stehen im Abschnitt Stomatologie und hängen stark vom Aufwand ab, wir führen sie hier bewusst nicht mit einem Einzelbetrag.

Notdienst: 50 Euro Pauschale plus höherer Satz

Für Leistungen im tierärztlichen Notdienst gilt eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro netto. Sie darf in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden (Paragraf 4 Absatz 2 GOT); im begründeten Einzelfall kann die Praxis darauf verzichten (Paragraf 4 Absatz 3 GOT). Dazu kommt mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache GOT-Satz. Die Notdienstzeiten definiert Paragraf 2 Absatz 2 GOT: täglich von 18 bis 8 Uhr des Folgetages, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr. Entscheidend ist aber, dass die Leistung im Rahmen eines Notdienstes erbracht wird: Für Termine innerhalb der regulären Sprechstunden einer Praxis oder Klinik gilt die Regelung ausdrücklich nicht, auch nicht nach Vereinbarung und auch nicht nach 18 Uhr.

So setzt sich deine Rechnung zusammen

Eine Tierarztrechnung besteht aus den GOT-Gebühren (Honorar je Leistung mal Satz), den Kosten für Material und Medikamente, gegebenenfalls der Notdienstgebühr und der Fahrtkosten sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alles. Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare, detaillierte Rechnung und darfst einzelne Positionen hinterfragen.

Welche Faktoren den Gebührensatz bestimmen

Innerhalb des Rahmens wählt die Praxis den Satz nach klaren Kriterien: Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung, das Temperament und die Kooperation des Tieres, der Standort der Praxis sowie ihre technische Ausstattung und die Tageszeit.

In Großstädten und bei aufwändiger Ausstattung wird tendenziell höher abgerechnet als in einer Landpraxis. Deshalb kann dieselbe Leistung von Praxis zu Praxis unterschiedlich teuer sein, ohne dass eine davon falsch abrechnet.

GOT-Sätze für Kastrationen

Die Kastration ist ein häufiger planbarer Eingriff. Die reinen GOT-Grundsätze (1-fach netto) liegen beim Kater bei 30,32 Euro, bei der Kätzin bei 56,48 bis 89,00 Euro, beim Rüden bei 70,60 Euro und bei der Hündin bei 128,27 bis 192,00 Euro, je nach Methode.

Diese Beträge sind nur die reine OP-Gebühr. Real kostet die Kastration deutlich mehr, weil Narkose, Voruntersuchung, Material und Nachsorge hinzukommen. Details in den Ratgebern Tierarztkosten Hund und Tierarztkosten Katze.

Darf mein Tierarzt unter dem 1-fachen Satz abrechnen?

Im Regelfall nein: Der 1-fache Satz ist die Untergrenze des Gebührenrahmens. Das schützt vor Dumpingpreisen und sichert eine flächendeckende tierärztliche Versorgung. Die GOT lässt aber zwei Ausnahmen zu. Nach Paragraf 5 Absatz 1 GOT darf die Praxis den einfachen Satz im begründeten Einzelfall unterschreiten, wenn das vor der Behandlung in Textform vereinbart wird. Und nach Paragraf 5 Absatz 2 GOT gilt das sogar ohne Vereinbarung bei der Kastration oder Sterilisation freilebender Katzen, sofern die Leistung für eine als gemeinnützig anerkannte Tierschutzeinrichtung erbracht wird. Einen allgemeinen Rabatt gibt es dagegen nicht.

Nach oben ist der Regelrahmen der 3-fache Satz, im Notdienst der 4-fache. Ein Preis unter dem 1-fachen Satz oder über dem 3-fachen ist nur mit einer vorher in Textform geschlossenen Vereinbarung zulässig (Paragraf 5 Absatz 1 GOT).

Notdienst: warum es dann besonders teuer wird

Im Notdienst summieren sich gleich mehrere Faktoren: die Notdienstpauschale von 50 Euro netto, der mindestens 2-fache und bis 4-fache Satz sowie oft aufwändige Diagnostik und Betreuung. Eine Not-Operation erreicht so schnell mehrere Tausend Euro.

Weil Notfälle wie eine Magendrehung nicht auf die Sprechzeiten warten, ist gerade hier eine Versicherung wertvoll, die einen hohen GOT-Satz erstattet.

Beispielrechnung nach GOT

Ein einfaches Beispiel: allgemeine Untersuchung (23,62 Euro), Impfung (11,50 Euro) und Impfbescheinigung (6,16 Euro) ergeben beim 1-fachen Satz rund 41 Euro netto. Beim 2-fachen Satz sind es rund 82 Euro, jeweils zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Kommt eine Diagnostik wie Röntgen oder Ultraschall hinzu, steigt die Summe deutlich. So wird nachvollziehbar, wie schnell aus einzelnen Positionen eine dreistellige Rechnung wird.

So prüfst du deine Tierarztrechnung

Du hast Anspruch auf eine detaillierte, nachvollziehbare Rechnung. Prüfe, ob die einzelnen Leistungen aufgeführt sind, welcher Satz angesetzt wurde und ob ein 3-facher Satz begründet ist. Auch Material, Medikamente und die Mehrwertsteuer sollten klar ausgewiesen sein.

Bei Unklarheiten darfst du einzelne Positionen hinterfragen. Eine korrekt nach GOT erstellte Rechnung lässt sich immer erklären.

Häufige Missverständnisse zur GOT

Die GOT-Reform 2022 im Detail

Vor der Reform galt die GOT aus dem Jahr 1999. Die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 trat am 22. November 2022 in Kraft (Paragraf 12 GOT), hob die Gebühren spürbar an und passte den Leistungskatalog an die moderne Tiermedizin an, etwa mit eigenen Positionen für CT (Nr. 175 und 176) und MRT (Nr. 177). Wie stark die Preise dadurch gestiegen sind, beziffert die Heimtierstudie 2025 von Prof. Renate Ohr für ZZF und IVH: Tierärztliche Dienstleistungen verteuerten sich im Dezember 2022 gegenüber den Vormonaten um rund 27 Prozent.

Für Tierhalter bedeutet das dauerhaft höhere Rechnungen als vor 2022. Genau dieser Kostensprung hat das Interesse an Tierversicherungen deutlich erhöht.

Wird die GOT 2026 geändert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die Evaluierung nach eigenen Angaben bereits Mitte 2025 angestoßen. Überprüft werden zwei Dinge: ob der Leistungskatalog noch dem tiermedizinischen Stand entspricht und ob die Gebührenhöhen angemessen sind. Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet, Änderungen der Gebührenordnung damit frühestens danach.

Größere Änderungen sind bislang nicht angekündigt. Bis dahin gilt die GOT 2022 unverändert, Aussagen wie eine Erstattung bis zum 4-fachen Satz bleiben also aktuell.

GOT und deine Tierversicherung

Für die Wahl einer Tierversicherung ist der erstattungsfähige GOT-Satz einer der wichtigsten Punkte. Gute Tarife erstatten bis zum 4-fachen Satz, günstige nur bis zum 2-fachen. Weil im Notdienst und bei Operationen höhere Sätze anfallen, entscheidet diese Stufe über deinen Eigenanteil.

Achte beim Vergleich in der Hundeversicherung und der Katzenversicherung gezielt auf den abgedeckten GOT-Satz, nicht nur auf den Beitrag.

GOT bei Hund und Katze: die Unterschiede

Die GOT gilt für alle tierärztlichen Leistungen, das Gebührenverzeichnis unterscheidet aber nach Tierart: Die allgemeine Untersuchung mit Beratung kostet beim Hund und bei der Katze 23,62 Euro (Nr. 16), beim Pferd 30,78 Euro (Nr. 4), beim Rind 20,54 Euro (Nr. 5) und beim Nutzgeflügel 5,14 Euro (Nr. 12). Für Hund und Katze sind viele Positionen dagegen zusammengefasst und damit identisch, etwa die allgemeine Untersuchung (Nr. 16), die Injektion (Nr. 221, 11,50 Euro) und das große Blutbild (Nr. 618, 23,52 Euro). Unterschiede entstehen bei artspezifischen Leistungen, etwa den verschiedenen Gebühren für die Kastration von Rüde und Kater oder Hündin und Kätzin.

Auch der reale Aufwand kann abweichen: Größere Hunde brauchen mehr Narkosemittel, ängstliche Katzen mehr Zeit. Solche Faktoren fließen über die Satzwahl in die Rechnung ein.

Fahrtkosten und Hausbesuch

Kommt der Tierarzt zu dir nach Hause, dürfen zusätzlich Wegegeld und gegebenenfalls eine Besuchsgebühr berechnet werden. Diese Positionen sind ebenfalls in der GOT geregelt und werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Ein Hausbesuch ist deshalb in der Regel teurer als der Termin in der Praxis. Bei planbaren Anliegen lohnt sich der Weg in die Praxis, im Notfall zählt aber die schnelle Hilfe.

Was tun, wenn ich die Rechnung nicht zahlen kann?

Bei sehr hohen Rechnungen bieten viele Praxen und Kliniken eine Ratenzahlung an. Sprich das Thema frühzeitig an, idealerweise vor einem planbaren Eingriff. Einen Anspruch auf einen verbindlichen Kostenvoranschlag hast du nicht: Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte weist darauf hin, dass ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn in der tierärztlichen Praxis nicht möglich ist, weil sich der Aufwand erst am Patienten zeigt. Eine unverbindliche Kostenschätzung schafft aber vorab Klarheit.

Die verlässlichste Lösung ist jedoch, das Kostenrisiko vorab abzusichern. Eine Tierversicherung verwandelt eine hohe Einzelrechnung in einen planbaren Monatsbeitrag.

Warum die GOT auch für Tierärzte wichtig ist

Die GOT sichert nicht nur Tierhalter vor Willkür, sondern auch die wirtschaftliche Basis der Praxen. Moderne Ausstattung, qualifiziertes Personal und Notdienste müssen finanziert werden. Die Reform 2022 sollte genau diese gestiegenen Praxiskosten abbilden.

Für Tierhalter heißt das: Die höheren Sätze sind kein Zufall, sondern politisch gewollt, um die flächendeckende Versorgung zu sichern.

Selbstzahler oder versichert: der Unterschied

Ob du selbst zahlst oder versichert bist, ändert nichts an der GOT-Rechnung des Tierarztes. Der Unterschied liegt darin, wer die Kosten trägt. Als Selbstzahler zahlst du die volle Rechnung, als Versicherter erstattet dir der Tarif den vereinbarten Anteil bis zum abgedeckten GOT-Satz.

Genau deshalb ist der erstattungsfähige Satz das entscheidende Kriterium: Er bestimmt, wie viel von der GOT-Rechnung am Ende bei dir hängen bleibt.

GOT-Sätze im Alltag im Blick behalten

Für den Alltag reicht es, drei Dinge zu wissen: Die GOT ist ein Rahmen vom 1- bis 3-fachen Satz, im Notdienst gilt der 2- bis 4-fache Satz plus 50 Euro Pauschale, und auf alles kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Mit diesem Wissen kannst du jede Tierarztrechnung grob einordnen und erkennst, ob eine Position plausibel ist.

Gilt die GOT auch für Tierkliniken?

Ja. Die GOT gilt für alle tierärztlichen Leistungen in Deutschland, unabhängig davon, ob sie in einer kleinen Praxis, einer großen Tierklinik oder in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erbracht werden. Kliniken rechnen aufgrund höherer Ausstattung und Notdienstbereitschaft aber häufiger mit höherem Satz ab.

Auch tierärztliche Telemedizin und Videosprechstunden fallen grundsätzlich unter die GOT, sofern eine tierärztliche Leistung erbracht wird.

GOT und die Zweitmeinung

Bist du dir bei einer teuren Behandlung unsicher, hast du das Recht auf eine Zweitmeinung. Ein anderer Tierarzt kann Diagnose und geplante Behandlung unabhängig einschätzen. Das kann Klarheit schaffen und in Einzelfällen eine günstigere oder schonendere Option aufzeigen.

Im Notfall bleibt dafür meist keine Zeit, bei planbaren, teuren Eingriffen ist die Zweitmeinung aber eine sinnvolle Option.

Kurz erklärt: die wichtigsten GOT-Begriffe

Fazit: die GOT verstehen und Kosten einordnen

Die GOT ist ein Gebührenrahmen, kein Festpreis. Wer die Sätze, den Notdienst-Zuschlag und die Rolle der Mehrwertsteuer kennt, versteht seine Tierarztrechnung und kann sie prüfen.

Für die Absicherung zählt vor allem der erstattungsfähige Satz: Ein Tarif bis zum 4-fachen GOT-Satz fängt auch die teuren Ausnahmefälle ab.

Warum die GOT für deine Versicherung zählt

Tierkrankenversicherungen orientieren sich an der GOT. Gute Tarife erstatten bis zum 3-fachen oder sogar 4-fachen Satz, günstige nur bis zum 2-fachen. Weil im Notdienst und bei Operationen oft höhere Sätze anfallen, entscheidet die erstattungsfähige GOT-Stufe über deinen Eigenanteil.

Häufige Fragen zur GOT

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung. Sie legt fest, wie Tierärzte ihre Leistungen abrechnen. Die GOT ist keine feste Preisliste, sondern ein Gebührenrahmen vom 1-fachen bis 3-fachen Satz, im Notdienst bis zum 4-fachen Satz.

Was bedeutet 1-facher, 2-facher und 3-facher Satz?

Für jede Leistung gibt es einen Grundbetrag (1-facher Satz). Bei durchschnittlichem Aufwand rechnen viele Praxen den 2-fachen Satz ab, bei schwierigen oder zeitaufwändigen Fällen den 3-fachen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Praxis nach billigem Ermessen (Paragraf 2 Absatz 1 GOT). Eine Begründung des Satzes auf der Rechnung schreibt die GOT nicht vor, du kannst die Rechnung aber auf Verlangen aufgliedern lassen (Paragraf 7 Absatz 4 GOT).

Was kostet der Tierarzt im Notdienst?

Im tierärztlichen Notdienst (täglich 18 bis 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr) gilt mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Satz. Zusätzlich fällt eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto an, die je Angelegenheit nur einmal erhoben werden darf. Für Termine innerhalb der regulären Sprechstunden gilt die Notdienstregelung nicht, auch wenn sie nach 18 Uhr liegen (Paragraf 2 Absatz 2 GOT).

Warum kostet dieselbe Behandlung bei jedem Tierarzt anders?

Weil die GOT nur einen Rahmen vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens wählt die Praxis den Satz je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Standort und Ausstattung. Das ist zulässig, daher variieren die Preise zwischen Praxen.

Ändert sich die GOT 2026?

Eine neue Fassung gibt es nicht. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die Evaluierung der GOT bereits Mitte 2025 angestoßen; geprüft werden der Leistungskatalog und die Angemessenheit der Gebührenhöhen. Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet, Anpassungen frühestens danach. Bis dahin gilt die Gebührenordnung vom 15. August 2022 weiter.

Quellen

Jede Quelle steht mit der Angabe, die sie belegt. Alle Quellen zuletzt geprüft am 28.08.2026.

  1. Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15. August 2022, BGBl. I S. 1401 · zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15.03.2023 · gesetze-im-internet.deBelegt: den Gebührenrahmen des 1- bis 3-fachen Satzes (Paragraf 2 Absatz 1), die Notdienstzeiten (Paragraf 2 Absatz 2), den 2- bis 4-fachen Satz und die Notdienstgebühr von 50 Euro netto (Paragraf 4), die Vereinbarung bei Über- oder Unterschreitung (Paragraf 5), die Pflichtangaben der Rechnung (Paragraf 7 Absatz 4) sowie sämtliche in den Tabellen genannten Gebührenpositionen mit ihren laufenden Nummern.
  2. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Themenseite Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte · bmleh.deBelegt: dass das Ministerium die Evaluierung der Novelle von 2022 bereits Mitte 2025 angestoßen hat, dass Leistungskatalog und Angemessenheit der Gebührenhöhen geprüft werden und dass Ergebnisse für Ende 2026 erwartet werden.
  3. Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Fragen und Antworten zur tierärztlichen Abrechnung · tieraerzteverband.deBelegt: dass es in der tierärztlichen Praxis keinen Kostenvoranschlag im klassischen Sinn gibt, weil sich Behandlungen individuell nach dem Zustand des Patienten richten.
  4. Renate Ohr, Heimtierstudie 2025: Update und Trends zur wirtschaftlichen Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland, für ZZF und IVH · Fassung vom 03.02.2026 · zzf.deBelegt: die Verteuerung tierärztlicher Dienstleistungen um rund 27 Prozent im Dezember 2022 gegenüber den Vormonaten (Seite 16, nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes).

Alle GOT-Beträge sind Nettobeträge des einfachen Satzes (Paragraf 1 Absatz 3 GOT).

Redaktion: Patrick Leiß · Stand: August 2026 · Quellen