Hundehaftpflicht: Pflicht nach Bundesland 2026

In 7 Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben, seit dem 1. Juli 2026 auch in Bremen. In 8 Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde oder Listenhunde, in NRW zusätzlich für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg. Nur Mecklenburg-Vorpommern verzichtet komplett. Hier findest du alle 16 Regelungen mit Gesetz und Mindestdeckung, Stand Juli 2026.

P Recherche & Redaktion: Patrick Leiß · Stand Juli 2026 · Methodik

Was in allen Bundesländern gleich ist

Bevor es in die Unterschiede geht, das Wichtigste vorweg: Die Haftung ist überall identisch. Nach Paragraph 833 BGB haftest du als Halter für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, verschuldensunabhängig, unbegrenzt und mit deinem gesamten Vermögen. Ob dein Bundesland eine Versicherung vorschreibt, ändert daran nichts, es entscheidet nur darüber, ob du zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit begehst, wenn du keine Police hast.

Auch die zweite Gemeinsamkeit gilt bundesweit: Die gesetzlichen Mindestdeckungen sind zu niedrig. Die Länder verlangen zwischen 500.000 Euro und 1 Million Euro, ein schwerer Personenschaden nach einem Verkehrsunfall kann aber ein Mehrfaches kosten. Empfohlen sind deshalb mindestens 10 bis 15 Millionen Euro pauschal. Der Preisunterschied ist minimal, gute Tarife mit hoher Deckung gibt es ab rund 4 Euro im Monat, wie unser Hundehaftpflicht-Vergleich zeigt.

Und schließlich: Die Pflicht knüpft immer an den Wohnort des Halters an, nicht an den Geburtsort des Hundes. Beim Umzug in ein anderes Bundesland gilt ab der Ummeldung das neue Landesrecht.

Die Regelungen der 16 Bundesländer

Filtere nach Kategorie oder spring direkt zu deinem Bundesland. Stand Juli 2026, maßgeblich ist das jeweilige Landesgesetz.

BundeslandPflicht fürGesetzliche MindestdeckungGrundlage
Baden-Württemberg Nur Kampfhunde / gefährlich eingestufte Hunde je nach Auflage Kampfhundeverordnung (PolVOgH)
Bayern Keine generelle Pflicht; Nachweis als Auflage bei gefährlichen Hunden möglich nicht einheitlich geregelt Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Berlin Alle Hunde, ab Beginn der Haltung 1 Mio. € pauschal (Personen- und Sachschäden) Berliner Hundegesetz (HundeG Bln)
Brandenburg Nur gefährliche Hunde je nach Auflage Hundehalterverordnung (HundehV Bbg)
Bremen Alle Hunde (neu seit 01.07.2026) 500.000 € Personen / 250.000 € Sachschäden Neues Bremer Hundegesetz (seit 01.07.2026)
Hamburg Alle Hunde, ab Beginn der Haltung 1 Mio. € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Hamburgisches Hundegesetz (HmbHundeG, seit 2007)
Hessen Nur gefährliche Hunde im Verfahren üblich: 500.000 € Hessische Hundeverordnung (HundeVO)
Mecklenburg-Vorpommern Niemand, keinerlei Versicherungspflicht entfällt HundehVO M-V (ohne Versicherungsregelung)
Niedersachsen Alle Hunde ab 6 Monaten 500.000 € Personen / 250.000 € Sachschäden Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG, seit 2011)
Nordrhein-Westfalen Gefährliche Hunde, Listenrassen UND große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) 500.000 € Personen / 250.000 € sonstige Schäden Landeshundegesetz NRW (LHundG, Par. 4, 10, 11)
Rheinland-Pfalz Nur gefährliche Hunde 500.000 € Personen / 250.000 € sonstige Schäden Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG RLP)
Saarland Nur gefährliche Hunde 1 Mio. € Personen / 500.000 € Sachschäden Polizeiverordnung über gefährliche Hunde
Sachsen Nur gefährliche Hunde ab 6 Monaten je nach Verfahren Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Sachsen-Anhalt Alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat 1 Mio. € (Personen+Sach) + 50.000 € Vermögensschäden Hundegesetz Sachsen-Anhalt (HundeG LSA, seit 2009)
Schleswig-Holstein Alle Hunde ab 3 Monaten (gesetzliches Gebot); zwingend für gefährliche Hunde 500.000 € Personen / 250.000 € Sachschäden Hundegesetz Schleswig-Holstein (HundeG SH, seit 01.01.2016)
Thüringen Alle Hunde 500.000 € Personen / 250.000 € sonstige Schäden Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (seit 2011)

Kategorien: „Pflicht für alle Hunde" = Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (als gesetzliches Gebot, Details unten) und Thüringen. Bußgelder sind je nach Land unterschiedlich geregelt und hier nur genannt, wo die Quellenlage eindeutig ist.

Alle 16 Bundesländer im Detail

Baden-Württemberg Nur gefährliche / Listenhunde

In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht. Wer einen Hund hält, der nach der Kampfhundeverordnung als Kampfhund gilt oder im Einzelfall als gefährlich eingestuft wird, muss dagegen mit Auflagen rechnen, zu denen regelmäßig der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gehört.

Für die Einstufung zählt neben der Rasseliste auch das Verhalten des Hundes. Ein bestandener Wesenstest kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall widerlegen. Unabhängig davon haftest du auch in Baden-Württemberg unbegrenzt für jeden Schaden deines Hundes.

Bayern Nur gefährliche / Listenhunde

Bayern hat keine landesweite Versicherungspflicht. Für Kampfhunde gilt eine Erlaubnispflicht nach Art. 37 LStVG, und die Behörden können den Nachweis einer Haftpflichtversicherung als Auflage verlangen. Auch einzelne Gemeinden knüpfen die Haltung auffälliger Hunde an eine Versicherung.

Eine einheitliche Mindestdeckung schreibt Bayern nicht vor. Wer betroffen ist, sollte früh einen Anbieter suchen, der als gefährlich eingestufte Hunde nicht pauschal ablehnt.

Berlin Pflicht für alle Hunde

Berlin verpflichtet jeden Hundehalter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, und zwar ab dem ersten Tag der Haltung. Das Hundegesetz verlangt eine Mindestdeckung von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Wer ohne Versicherung erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, das Gesetz sieht Bußgelder bis 10.000 Euro vor. Der Nachweis sollte griffbereit sein, denn Ordnungsamt und Polizei dürfen ihn verlangen.

Brandenburg Nur gefährliche / Listenhunde

Brandenburg kennt keine generelle Versicherungspflicht. Die Hundehalterverordnung greift erst, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird, was in Brandenburg vor allem verhaltensbasiert geschieht, etwa nach einem Beißvorfall.

Dann gehört die Haftpflichtversicherung zu den Haltungsvoraussetzungen. Für alle anderen Halter ist die Police freiwillig, wegen der unbegrenzten Halterhaftung aber dringend zu empfehlen.

Bremen Pflicht für alle Hunde

Bremen ist der aktuellste Fall: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Versicherungspflicht für alle Hunde, vorher betraf sie nur gefährliche und gelistete Hunde. Das neue Hundegesetz verlangt mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden.

Zusätzlich führt Bremen den Sachkundenachweis ein: Wer sich seit dem Stichtag erstmals einen Hund anschafft, muss die Theorieprüfung vor der Anschaffung und die Praxisprüfung innerhalb von 12 Monaten ablegen. Wer seinen Hund schon vorher hatte, genießt beim Sachkundenachweis Bestandsschutz, braucht aber trotzdem die Versicherung. Bei Verstößen gegen die Sachkundepflicht drohen laut Senat Bußgelder bis 50.000 Euro.

Hamburg Pflicht für alle Hunde

Hamburg verlangt seit 2007 von jedem Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Pflicht gilt ab Beginn der Haltung.

Dazu kommen die allgemeinen Hamburger Pflichten wie Chip und Anmeldung im Hunderegister. Ohne Versicherungsnachweis handelt der Halter ordnungswidrig.

Hessen Nur gefährliche / Listenhunde

Hessen beschränkt die Versicherungspflicht auf gefährliche Hunde. Die Hundeverordnung führt dazu eine Rasseliste und erfasst zusätzlich Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind.

Halter eines gefährlichen Hundes brauchen eine Erlaubnis, zu der neben Sachkunde und Zuverlässigkeit der Versicherungsnachweis gehört. Für alle anderen Hunde bleibt die Police freiwillig, aber wegen der Halterhaftung die klare Empfehlung.

Mecklenburg-Vorpommern Keine Pflicht

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ganz ohne Versicherungspflicht. Die Hundehalterverordnung enthält keinerlei Vorgabe zur Haftpflichtversicherung, nicht einmal für gefährliche Hunde.

Das ändert nichts an der Haftung: Auch in Mecklenburg-Vorpommern haftest du nach Paragraph 833 BGB unbegrenzt mit deinem gesamten Vermögen. Ein Beißvorfall oder ein verursachter Verkehrsunfall wird ohne Police zum privaten Risiko.

Niedersachsen Pflicht für alle Hunde

Niedersachsen verpflichtet alle Halter, sobald der Hund 6 Monate alt ist. Das NHundG verlangt mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden, Verstöße können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet werden.

Niedersachsen verlangt außerdem als einziges Flächenland flächendeckend einen Sachkundenachweis (den sogenannten Hundeführerschein) für neue Halter sowie die Registrierung im zentralen Hunderegister.

Nordrhein-Westfalen Nur gefährliche / Listenhunde

NRW wird oft als Listenhunde-Land einsortiert, hat aber die weitreichendste Sonderregel: Neben gefährlichen Hunden und bestimmten Rassen sind auch große Hunde versicherungspflichtig. Groß heißt laut Paragraph 11 LHundG: ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht.

Damit fallen Labrador, Golden Retriever, Schäferhund und die meisten mittelgroßen Rassen unter die Pflicht. Für einen sehr großen Teil der Halter in NRW ist die Hundehaftpflicht also faktisch vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Dazu kommen für große Hunde Anzeigepflicht und Sachkundenachweis.

Rheinland-Pfalz Nur gefährliche / Listenhunde

Rheinland-Pfalz verlangt die Haftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde, mit einer Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Als gefährlich gelten neben den Listenrassen auch Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder wiederholt auffällig wurden. Der Versicherungsnachweis ist Teil des Erlaubnisverfahrens.

Saarland Nur gefährliche / Listenhunde

Das Saarland beschränkt die Pflicht ebenfalls auf gefährliche Hunde, setzt die Messlatte aber am höchsten an: mindestens 1 Million Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden.

Das ist die höchste gesetzliche Mindestdeckung unter den Listenhunde-Ländern. Für alle anderen Halter bleibt die Versicherung freiwillig, aber empfohlen.

Sachsen Nur gefährliche / Listenhunde

Sachsen verlangt die Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde, sobald diese 6 Monate alt sind. Die Einstufung erfolgt über die Rasseliste oder im Einzelfall über das Verhalten.

Halter gefährlicher Hunde brauchen zudem eine Erlaubnis mit Wesenstest und Sachkundenachweis. Für normale Hunde besteht keine Versicherungspflicht.

Sachsen-Anhalt Pflicht für alle Hunde

Sachsen-Anhalt hat eine der strengsten Regelungen: Die Versicherungspflicht gilt für jeden Hund spätestens mit Vollendung des dritten Lebensmonats. Verlangt wird eine Deckung von 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden plus 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.

Die kurze Frist wird oft übersehen: Wer einen Welpen aufnimmt, sollte die Police direkt zur Übernahme abschließen, nicht erst zur ersten Impfung.

Schleswig-Holstein Pflicht für alle Hunde

Schleswig-Holstein ist der Sonderfall, den fast alle Vergleichsseiten falsch wiedergeben. Das Hundegesetz formuliert die Versicherung für normale Hunde als Soll-Vorschrift: Halter sollen ab dem dritten Lebensmonat eine Police mit 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen. Juristisch ist das ein Gebot mit engen Härtefallausnahmen, keine klassische Pflicht.

Zwingend vorgeschrieben ist die Versicherung nur für gefährliche Hunde, wobei Schleswig-Holstein keine Rasseliste mehr führt, die Einstufung erfolgt allein nach dem Verhalten. Im Alltag wirkt das Gebot für die meisten Halter trotzdem wie eine Pflicht: ohne Nachweis gibt es Diskussionen mit Behörden und Vermietern.

Thüringen Pflicht für alle Hunde

Thüringen verpflichtet seit 2011 jeden Hundehalter zur Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Die Pflicht gilt ab Beginn der Haltung. Für gefährliche Hunde kommen Erlaubnispflicht, Wesenstest und weitere Auflagen hinzu.

Bremen 2026: der aktuellste Stichtag

Die wichtigste Änderung des Jahres: Zum 1. Juli 2026 hat Bremen als siebtes Bundesland die Versicherungspflicht auf alle Hunde ausgeweitet und zugleich den Sachkundenachweis für Ersthalter eingeführt. Wer in Bremen lebt und schon einen Hund hat, braucht jetzt in jedem Fall die Police, der Sachkundenachweis betrifft dagegen nur Neuanschaffungen seit dem Stichtag.

Praktisch heißt das für Bremer Halter: Versicherungsnachweis bereithalten, Chip und Registrierung prüfen und bei einer geplanten Anschaffung die Theorieprüfung vor dem Einzug des Hundes einplanen.

Die NRW-Regel: warum „nur Listenhunde" dort nicht stimmt

Nordrhein-Westfalen taucht in vielen Übersichten als Listenhunde-Land auf. Das unterschlägt die 20/40-Regel des Paragraphen 11 LHundG NRW: Auch große Hunde, also ausgewachsen ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder ab 20 Kilogramm, sind versicherungspflichtig und müssen der Behörde angezeigt werden.

Damit erfasst die Pflicht im bevölkerungsreichsten Bundesland auch Labrador, Golden Retriever, Schäferhund, Boxer und praktisch alle mittelgroßen bis großen Rassen. Wer in NRW einen Hund dieser Größe hält, sollte die Police wie eine Pflichtversicherung behandeln.

Schleswig-Holstein: Gebot statt Pflicht, und warum das kaum jemand richtig erklärt

Das Hundegesetz Schleswig-Holstein formuliert die Versicherung für normale Hunde seit 2016 als Soll-Vorschrift: Halter sollen ab dem dritten Lebensmonat des Hundes eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten. Nur für gefährliche Hunde, die in Schleswig-Holstein ausschließlich nach ihrem Verhalten eingestuft werden, ist die Versicherung zwingend.

Für die Praxis ist die Unterscheidung fast akademisch: Das Gebot lässt nur enge Härtefallausnahmen zu, und ohne Nachweis riskierst du Ärger mit Behörden und Vermietern. Wir nennen Schleswig-Holstein deshalb in der Kategorie „Pflicht für alle Hunde", weisen aber ehrlich auf den rechtlichen Unterschied hin.

Umzug, Zweitwohnsitz, Urlaub: welches Recht gilt?

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem du mit dem Hund wohnst. Ziehst du um, gilt ab der Ummeldung das neue Landesrecht, inklusive der dortigen Mindestdeckung und eventueller Fristen. Deine bestehende Police läuft normalerweise unverändert weiter, ein kurzer Blick in den Versicherungsschein lohnt trotzdem: Praktisch jeder aktuelle Tarif übertrifft die gesetzlichen Mindestsummen deutlich.

Im Urlaub innerhalb Deutschlands musst du keine neue Versicherung abschließen, örtliche Regeln wie Leinenpflichten gelten aber natürlich auch für Gäste. Gute Tarife decken zudem Auslandsreisen ab, Details dazu im großen Hundehaftpflicht-Vergleich.

Listenhund? Dann ist die Anbieterwahl entscheidend

In den 8 Ländern mit eingeschränkter Pflicht trifft die Versicherungspflicht genau die Hunde, die manche Versicherer ungern nehmen. Einige Anbieter lehnen Listenhunde ab oder verlangen hohe Zuschläge, andere versichern alle Rassen zum gleichen Beitrag, etwa die Uelzener. Gerade bei einer behördlichen Auflage mit Frist solltest du deshalb gezielt bei rassefreundlichen Anbietern vergleichen.

Pflicht erfüllt, Risiko trotzdem offen? Jetzt Tarife vergleichen

Egal ob dein Bundesland sie vorschreibt oder nicht: Die Hundehaftpflicht schützt dich vor der unbegrenzten Halterhaftung. Gute Tarife mit 10 bis 50 Millionen Euro Deckung, Mietsachschäden und Forderungsausfall gibt es ab rund 4 Euro im Monat.

Häufige Fragen zur Pflicht nach Bundesland

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht?

In 7 Bundesländern: Berlin, Bremen (neu seit dem 1. Juli 2026), Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (dort als gesetzliches Gebot mit Härtefallausnahmen) und Thüringen. In 8 weiteren Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde oder Listenhunde, in NRW zusätzlich für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat gar keine Versicherungspflicht.

Was hat sich 2026 in Bremen geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Hundehaftpflicht in Bremen für alle Hunde Pflicht (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro Sachschäden), vorher galt sie nur für gefährliche Hunde. Zusätzlich müssen Ersthalter seit dem Stichtag einen Sachkundenachweis erbringen: Theorie vor der Anschaffung, Praxis innerhalb von 12 Monaten. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte, hat beim Sachkundenachweis Bestandsschutz.

Gilt die NRW-Pflicht auch für meinen Labrador?

Sehr wahrscheinlich ja. In Nordrhein-Westfalen sind neben gefährlichen Hunden und Listenrassen auch große Hunde versicherungspflichtig: ausgewachsen ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht (Paragraph 11 LHundG NRW). Labrador, Golden Retriever oder Schäferhund erfüllen diese Kriterien regelmäßig.

Welche Deckungssumme brauche ich wirklich?

Die gesetzlichen Mindestdeckungen von 500.000 bis 1 Million Euro sind für schwere Personenschäden zu niedrig. Empfohlen sind mindestens 10 bis 15 Millionen Euro pauschal, gute Tarife bieten 20 bis 50 Millionen Euro und kosten trotzdem nur wenige Euro im Monat.

Was passiert beim Umzug in ein anderes Bundesland?

Es gilt immer das Recht des neuen Wohnorts. Wer etwa von Mecklenburg-Vorpommern nach Berlin zieht, braucht ab der Ummeldung eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro Deckung. Die bestehende Police läuft in der Regel einfach weiter, prüfe aber, ob sie die Mindestdeckung des neuen Landes erfüllt.

Muss ich die Versicherung nachweisen können?

In den Pflicht-Ländern ja: Ordnungsamt oder Polizei dürfen den Nachweis verlangen, teils wird er schon bei der Anmeldung zur Hundesteuer oder im Hunderegister abgefragt. Ohne Nachweis handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, in Berlin und Niedersachsen sind Bußgelder bis 10.000 Euro möglich.

Redaktion: Patrick Leiß · Quellen: Landeshundegesetze der 16 Länder (u. a. HundeG Bln, HmbHundeG, NHundG, HundeG LSA, HundeG SH, ThürTierGefG, LHundG NRW, LHundG RLP), Senatspressestelle Bremen (07/2026) · Stand: Juli 2026